Gerichtliche Vertretung
Gerichtstermine nehmen wir für unsere Mandanten in ganz Deutschland wahr. Expatriate-Prozesse fallen üblicherweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, teilweise gehören Sie aber auch vor das Landgericht. Wir sind bundesweit befugt, Gerichtstermine wahrzunehmen (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht, alle Landgerichte und Oberlandesgerichte). Gerichtstermine im Ausland werden durch unsere Kooperationskanzleien wahrgenommen. Auch behördliche Termine übernehmen diese Kanzleien dort für uns.
