Unsere Dienstleistungen und Expertise zum internationalen Personaleinsatz
Abgedeckt wird nicht nur die Vertragsgestaltung beim internationalen Personaleinsatz von Führungskräften und Angestellten, sondern auch das gesamte internationale Sozialversicherungs- und Steuerrecht, Letzteres in Kooperation mit externen Steuerberatern. Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse werden bei den Behörden beschafft. Inhaltlich werden neben Verträgen auch Unternehmens-Richtlinien zu Reisekosten usw. erstellt, etwa in Form von Betriebsvereinbarungen. Die internationale Kooperation mit Kanzleien in über 50 Industrie- und Schwellenländern ist langjährig erprobt. Weiterhin vertritt die Kanzlei Führungskräfte und Angestellte (Expatriates) in grenzüberschreitenden Streitfällen.

