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Arbeitsvertrag und Entsendevertrag

Wird ein Arbeitnehmer im Ausland eingesetzt, stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, durch die der Auslandseinsatz gestaltet werden kann. Zum einen kann der bestehende Inlands-Arbeitsvertrag bestehen bleiben und ein paralleler Entsendevertrag als vertragliche Nebenabrede mit dem Unternehmen im Inland geschlossen werden (Entsendemodell). Zum anderen kann der Inlands-Arbeitsvertrag ruhend gestellt und ein lokaler Arbeitsvertrag im Ausland geschlossen werden (Versetzungsmodell). Schließlich gibt es auch Mischformen zwischen den beiden Grundmodellen. Welches Modell im konkreten Fall am besten geeignet erscheint, richtet sich u.a. danach, welches Recht anwendbar ist, welche Rolle die Vertragsparteien spielen, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Heimat-Arbeitgeber und dem Einsatz-Unternehmen sind, welchen Status der Expatriate hat usw. Je nach Modell finden auf das Arbeitsverhältnis die Normen des In- oder aber des Auslands Anwendung.

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