Beratungen des Mandanten und Verhandlungen mit dem Gegner
Außerhalb von gerichtlichen Verfahren rechnet Dr. Mauer regelmäßig auf Zeitbasis ab. Der Stundensatz beläuft sich derzeit auf 270 € je Stunde. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer für die Fälle, in denen das deutsche Steuerrecht dies vorschreibt. Die Beauftragung von Dritten, insbesondere der ausländischen Kanzleien wird gesondert in Rechnung gestellt. Zulässig sind auch Pauschalhonorare, z.B. für das Ausarbeiten oder die Überprüfung eines Vertrages.
